„Heute ist ein guter Tag für Aufdecker und ein schlechter Tag für Zudecker.“ Mit diesen Worten leitete Markus Sint, Tiroler Klubobmann der Liste Fritz, in eine Online-Pressekonferenz mit den Osttiroler Medien ein. Laut Sint habe man in der Causa Osttiroler Investment GmbH (OIG) und Kalser Bergbahnen des Schultz-Konzerns „einen wichtigen und richtungsweisenden Erfolg für mehr Transparenz und Kontrolle errungen". Zum Hintergrund: 2008 stieg die OIG, die sich aus den Einnahmen der Felbertauern-Maut speist, bei den Kalser Bergbahnen mit einer Summe von sechs Millionen Euro ein – und erhielt dafür Anteile im Ausmaß von 25,1 Prozent. Zehn Jahre später wollte die OIG vertragsgerecht diese Anteile wieder abstoßen. Doch die Schultz-Gruppe verweigerte die Zahlung eines Abtretungspreises und erstattete lediglich 34.055 Euro, einen Euro pro Anteil. Kritiker äußerten bereits damals den Verdacht auf versteckte Förderung.

Die OIG klagte die Schultz-Gruppe

Über die Höhe des Abtretungspreises gab es dann jahrelange Streitigkeiten. 2022 klagte die OIG den Schultz-Konzern auf von einem Gutachter ermittelte 5,7 Millionen Euro. Schließlich einigten sich die OIG und die Schultz-Gruppe im vorigen Jahr vor Gericht auf einen Vergleich. Die Höhe jedoch blieb bis heute geheim, obwohl die Opposition im Landtag mehrmals auf eine Veröffentlichung drängte. Zudem fielen rund 350.000 Euro Verfahrenskosten an, bezahlt aus Steuergeldern. Die Liste Fritz begleitete die Causa jahrelang mit Landtagsanfragen und verlangte mit einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz die Offenlegung des Abtretungspreises.

Mit sechs Millionen Euro beteiligte sich die OIG im Jahr 2008 an den Kalser Bergbahnen
Mit sechs Millionen Euro beteiligte sich die OIG im Jahr 2008 an den Kalser Bergbahnen © KLZ / Ruggenthaler

Landesverwaltungsgericht gab der Beschwerde statt

Nun wurde der Beschwerde vom Landesverwaltungsgericht Tirol stattgegeben. Mit der Begründung, dass das öffentliche Interesse an der Offenlegung des Abtretungspreises groß ist und die geltend gemachten Geheimhaltungsgründe überwiegen. Die Landesregierung muss den Abtretungspreis nun binnen 14 Tagen öffentlich machen. „Das ist ein voller Erfolg für die Kontrollarbeit der Liste Fritz und ein klares Signal gegen das Verschleiern, Verschweigen und Vertuschen. Es geht darum, was aus Millionen an öffentlichen Geldern geworden ist“, betonte Sint.

Liste-Fritz-Klubobmann Markus Sint sieht sich vom Landesverwaltungsgericht bestärkt
Liste-Fritz-Klubobmann Markus Sint sieht sich vom Landesverwaltungsgericht bestärkt © Andre Schmidt

Das Gericht hält laut Liste Fritz in seinem Urteil sinngemäß fest, „dass eine vertraglich vereinbarte Geheimhaltungsklausel in einem Vergleich die verfassungsrechtliche Informationsfreiheit nicht aushebeln darf". Dazu Markus Sint: „Eine Geheimhaltungsklausel darf nicht dazu missbraucht werden, den Umgang mit öffentlichem Geld vor der Bevölkerung zu verstecken.“

„Wenn der Abtretungspreis fair und nachvollziehbar wäre, hätte man ihn längst öffentlich machen können. Die Offenlegung wird zeigen, ob der OIG-Einstieg ein guter oder schlechter Deal für die Steuerzahler war“, stellte der Klubobmann weiter fest und fordert nun von Landeshauptmann Anton Mattle und Landesrat Mario Gerber (beide ÖVP) umgehend die Offenlegung des Abtretungspreises. „Transparenz ist kein Gnadenakt der Landesregierung, sondern muss eine Selbstverständlichkeit sein.“ Ob es wirklich dazu kommt, ist aber ungewiss, wie Sint zugeben musste. Denn: Der Landesregierung (das Land Tirol ist zu 25 Prozent an der OIG beteiligt, die anderen 75 Prozent gehören der Felbertauern AG) steht der Gang zum Höchstgericht offen. Dann könnte es noch bis zu einem halben Jahr dauern, bis womöglich Licht ins Dunkel kommt.