Ein 26-jähriger Schiffsführer hat sich am Dienstag am Landesgericht Feldkirch nach einem tödlichen Bootsunfall auf dem Bodensee unter anderem wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten müssen. Weil der Angeklagte auf seiner Darstellung beharrte, mit seinem Motorboot nicht zu schnell unterwegs und aufmerksam gewesen zu sein, könnte auf ihn möglicherweise nun aber sogar ein Mordprozess zukommen. Die Richterin verkündete ein Unzuständigkeitsurteil, das nicht rechtskräftig ist.
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