FPÖ muss Rechnungshof Einsicht in Geschäftsbücher geben
Die FPÖ muss dem Rechnungshof Einsicht in ihre Geschäftsbücher geben, damit dieser Ausgaben für den EU-Wahlkampf 2024 überprüfen kann. Konkret geht es dabei um Agenturleistungen und zusätzliches Personal. Der Rechnungshof hatte sich Ende des Vorjahres an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt, dieser hat dem Antrag nun im Wesentlichen stattgegeben. Die Einsicht widerspreche dem Recht der Parteien auf Betätigungsfreiheit nicht, teilte der VfGH am Dienstag mit.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.