Blitz-Prozess am Landesgericht Klagenfurt: Angeklagter Temposünder kam ohne Anwalt und legte Geständnis ab. Acht Monate bedingt sind rechtskräftig.
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Ein reumütiger Raser ohne Anwalt gestand vor Gericht seine Schuld und akzeptierte eine Strafe von acht Monaten bedingter Haft und 2400 Euro Geldstrafe.
Der Angeklagte hatte im betrunkenen Zustand eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert und dabei einen Polizisten verletzt sowie einen Streifenwagen beschädigt.
Der Polizist erlitt ein Schleudertrauma und ein Peitschenschlagsyndrom, während der Sachschaden am Streifenwagen 15.000 Euro betrug.
Der Richter erkannte die Einsicht und Reue des Angeklagten an und verhängte eine milde Strafe, da der Angeklagte nicht vorbestraft war.
Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde.
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