Der Rechnungshof hat sich im Rechtsstreit mit der FPÖ um die Wahlkampfkosten-Prüfung zur EU-Wahl im Vorjahr wie angekündigt an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt. Der entsprechende Antrag sei in den vergangenen Tagen eingebracht worden, teilte Rechnungshof-Sprecher Christian Neuwirth auf APA-Anfrage mit. Der VfGH muss nun die Grundsatzfrage klären, ob die Prüfkompetenz des Rechnungshofs nach dem Parteiengesetz verfassungskonform ist oder nicht, wie es die FPÖ sieht.
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