„Ausgebeutet statt ausgebildet“: Junge Frau musste Lehre vorzeitig abbrechen
Statt eine qualifizierte Büroausbildung zu erhalten, musste die junge Frau berufsfremde Tätigkeiten wie Materialverpackung, Rasenmähen und weitere Hilfsarbeiten erledigen. Das Lehrlingseinkommen wurde ihr monatelang vorenthalten. Dafür musste sie der Arbeitgeber entschädigen.
Die AK konnte für die Auszubildende sowohl Schadenersatz als auch die Auszahlung der offenen Lehrlingsentschädigungen in der Höhe von insgesamt rund 8100 Euro erwirken
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.