„Ausgebeutet statt ausgebildet“: Junge Frau musste Lehre vorzeitig abbrechen
Statt eine qualifizierte Büroausbildung zu erhalten, musste die junge Frau berufsfremde Tätigkeiten wie Materialverpackung, Rasenmähen und weitere Hilfsarbeiten erledigen. Das Lehrlingseinkommen wurde ihr monatelang vorenthalten. Dafür musste sie der Arbeitgeber entschädigen.
Die AK konnte für die Auszubildende sowohl Schadenersatz als auch die Auszahlung der offenen Lehrlingsentschädigungen in der Höhe von insgesamt rund 8100 Euro erwirken