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„Ausgebeutet statt ausgebildet“: Junge Frau musste Lehre vorzeitig abbrechen

Statt eine qualifizierte Büroausbildung zu erhalten, musste die junge Frau berufsfremde Tätigkeiten wie Materialverpackung, Rasenmähen und weitere Hilfsarbeiten erledigen. Das Lehrlingseinkommen wurde ihr monatelang vorenthalten. Dafür musste sie der Arbeitgeber entschädigen.

Die AK konnte für die Auszubildende sowohl Schadenersatz als auch die Auszahlung der offenen Lehrlingsentschädigungen in der Höhe von insgesamt rund 8100 Euro erwirken
© APA / Barbara Gindl
Die AK konnte für die Auszubildende sowohl Schadenersatz als auch die Auszahlung der offenen Lehrlingsentschädigungen in der Höhe von insgesamt rund 8100 Euro erwirken