OP musste abgebrochen werden: Patient blitzt mit Klage ab
Die Gerichte sehen nicht das Krankenhaus in der Verantwortung. Rechtsmediziner Erwin Bernat weist jedoch auf eine Möglichkeit für den Patienten aus Oberösterreich hin.
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Ein Patient aus Oberösterreich musste eine Operation abbrechen, da ein medizinisches Gerät defekt war und kein Ersatzgerät verfügbar war.
Der Patient fordert 12.000 Euro Schadensersatz, da er unnötig lange unter Vollnarkose stand und eine zweite Narkose erdulden musste.
Die Gerichte wiesen die Klage ab, da das Krankenhaus nicht verpflichtet ist, ein zweites Gerät bereitzuhalten.
Der Patient hat laut Gericht einfach Pech gehabt, da kein Verschulden des Krankenhauses vorliegt.
Der Rechtsmediziner Erwin Bernat sieht eine Möglichkeit, sich beim Gerätehersteller zu melden, falls ein Herstellungsfehler nachgewiesen werden kann.
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