Einsichtsregel in Eigentümer-Register war verfassungswidrig
Die bis vor kurzem in Kraft gewesenen Regelungen zur Einsicht ins Register der wirtschaftlichen Eigentümer waren verfassungswidrig. Die dortigen Einschränkungen hätten gegen das Recht auf Informationsfreiheit verstoßen, stellte der Verfassungsgerichtshof in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung fest. Im konkreten Fall wollte ein Journalist des "Profil" vom Finanzminister eine Auskunft über eine Gesellschaft, die EU-Sanktionen gegen Russland umgangen haben könnte.
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