Finanzierung von Armuts-Fonds durch Erbschaften noch unklar
Die Regierung will einen Fonds zur Armutsbekämpfung schaffen, befüllt werden soll dieser mit Schenkungen und Erbschaften. Wie viel genau Armutsbetroffenen zur Verfügung stehen wird, ist allerdings unklar. Laut einer Anfragebeantwortung an die Grünen besteht bei Erbschaften eine allgemeine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Durchschnittlich erhält der Bund rund neun Mio. Euro jährlich.
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