Neue Regelung: Was künftig bei Abgaben auf Trinkgeld gilt
Sozialversicherungsbeiträge bei Trinkgeld sollen künftig anhand einheitlicher Pauschalen berechnet werden, darauf hat sich die Regierung geeinigt. Nachzahlungen sollen damit wegfallen.
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Die Regierung plant, Sozialversicherungsbeiträge auf Trinkgeld einheitlich pauschal zu berechnen, um Nachzahlungen zu vermeiden.
Ab 2026 müssen Kellner für die ersten 65 Euro Trinkgeld Sozialversicherungsbeiträge zahlen, darüber hinausgehende Beträge sind befreit.
Der Pauschalbetrag steigt 2027 auf 85 Euro und 2028 auf 100 Euro, ab 2029 erfolgt eine regelmäßige Anpassung an die Inflation.
In anderen Branchen wie Friseuren und Taxifahrern bleibt die Regelung für Trinkgeld unverändert.
Die Steuerbefreiung für Trinkgeld bleibt bestehen.
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