„Sexuelle Belästigungen oder Beleidigungen sind kein Berufsrisiko“
Otto Retzer hat im UKH Klagenfurt nach einer unangemessenen und beleidigenden Bemerkung Hausverbot bekommen. Immer wieder seien Pflegerinnen blöden Sprüchen oder Belästigungen ausgesetzt, warnt Expertin.
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Otto Retzer erhielt ein Hausverbot im UKH Klagenfurt wegen unangemessener Bemerkungen gegenüber einer Pflegerin.
Sexuelle Belästigungen sind kein Berufsrisiko und müssen ernst genommen werden, betont die Juristin Michaela Eigner-Pichler.
Arbeitgeber haben eine gesetzliche Fürsorgepflicht, um ihre Mitarbeiter vor sexuellen Übergriffen zu schützen.
27% der Frauen haben laut Arbeiterkammer bereits sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt.
Das Gleichbehandlungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber, geeignete Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung zu ergreifen.
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