1,3 Prozent der EU-Datenschutz-Fälle führen zu Geldstrafen
Obwohl mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 2018 die Möglichkeit zur Verhängung von Geldstrafen eingeräumt wurde, führen im Durchschnitt nur 1,3 Prozent aller Fälle vor den Datenschutzbehörden der EU zu einer solchen. Dies erklärte die NGO None Of Your Business (noyb, "Geht Dich Nichts An") des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems anlässlich des Datenschutztages am Dienstag. Noyb beruft sich auf Statistiken des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA).
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