In der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA sollen ab Juli auch Labor- und Radiologiebefunde und die zugehörigen Röntgen-, MRT- und CT-Bilder von niedergelassenen Ärzten gespeichert sein. Eine entsprechende Novelle der ELGA-Verordnung tritt am Sonntag in Kraft, teilte das Gesundheitsministerium mit. Ab 2026 gilt demnach diese Verpflichtung auch für Krankenanstalten. Spätestens bis 2030 müssen schließlich alle fachärztlichen Befunde in der ELGA digital zur Verfügung stehen.
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