Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) den Paragraf 43a des Oberösterreichischen Naturschutzgesetzes und damit den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung für Beschwerden als verfassungswidrig aufgehoben hat, werde das Gesetz nun entsprechend angepasst. Das kündigte Landeshauptmannstellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ), der für Naturschutz zuständig ist, am Freitag am Rande einer Pressekonferenz in Linz an.
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