Gericht entschied: FPÖ muss ORF-Gegendarstellung veröffentlichen
Martin Thür habe bei den Sommergesprächen den SPÖ-Chef Babler nicht auf den Skandal des Linzer Bürgermeisters angesprochen, hatte die FPÖ behauptet. Jetzt muss sie eine Gegendarstellung veröffentlichen.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir
entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
Die FPÖ muss eine Gegendarstellung auf der ORF-kritischen Plattform "ORF-Inside" veröffentlichen.
Der Skandal um den Linzer Bürgermeister Klaus Luger wurde im ORF-Sommergespräch mit SPÖ-Chef Andreas Babler nicht erwähnt.
Die FPÖ wollte keine freiwillige Gegendarstellung veröffentlichen, daher kam es zu einem Gerichtsverfahren, das der ORF gewann.
Die FPÖ muss als Betreiberin von "ORF-Inside" die Gerichtskosten tragen.
In der Gegendarstellung wird klargestellt, dass die Tatsachenmitteilung falsch ist.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.