Es geht um einen 600.000 Euro teuren Ferrari, dessen Kauf per Whatsapp mit einem „Ups 😬“ abgebrochen wurde. Ein Autoverkäufer interpretierte das Emoji anders - und hat nun das Nachsehen.
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Ein Gerichtsurteil in Deutschland entschied, dass ein Emoji keinen Kaufvertrag ändern kann.
Ein Käufer brach den Kauf eines Ferraris mit einem "Ups 😬" Emoji ab, was zu einem Rechtsstreit führte.
Der Käufer forderte die Rückzahlung seiner Anzahlung, nachdem die Lieferung des Autos mehrfach verschoben wurde.
Das Oberlandesgericht München entschied, dass das Emoji keine Zustimmung zur Fristverlängerung signalisiert.
Der Autohändler muss die Verfahrenskosten tragen und die Anzahlung zurückerstatten.
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