Entgegen der bundesweiten Entwicklung verzeichnete das Arbeitsmarktservice (AMS) Steiermark im Vorjahr einen leichten Rückgang bei der Zahl der Sperren von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. Insgesamt seien 2019 exakt 15.105 Mal Sanktionen verhängt worden, das entspricht einem Rückgang von 1,1 Prozent im Vergleich zu 2018, damals kam es zu 15.277 Sperren.

Bundesweit ergibt sich ein anderer Trend: Hier kam es zu zehn Prozent mehr Sanktionen gegen Arbeitslose.

Laut Daten des AMS gab es im Vorjahr 3682 Sanktionen (plus 6,4 Prozent im Vergleich zu 2018) wegen unentschuldigten Versäumen eines AMS-Kontrolltermins (gemäß §49 des Arbeitslosenversicherungsgesetz). 5177-mal (minus 5,1 Prozent) gab es eine Wartefrist beim Arbeitslosengeld wegen selbst verschuldetem Arbeitsende (§11).

Das AMS Steiermark verzeichnete nach eigenen Angaben zudem 84 Fälle (plus 18,3 Prozent) von gänzlicher Arbeitsunwilligkeit (§9). 6162 Sanktionen (minus zwei Prozent) wurden verhängt, weil eine zumutbare Arbeit oder eine AMS-Schulung nicht angenommen oder eine AMS-Maßnahme unentschuldigt nicht besucht wurde (§10).

"Halten uns konsequent an gesetzliche Regelungen"

„Bei der Verhängung von Sanktionen gibt es keine Vorgaben, sondern wir halten uns sehr konsequent an die gesetzlichen Regelungen. Im vergangenen Halbjahr wurden uns aufgrund der konjunkturellen Entwicklung von den Betrieben weniger offene Stellen übermittelt", betont der Landesgeschäftsführer des AMS Steiermark, Karl-Heinz Snobe. "Daher konnten wir den Arbeitsuchenden weniger zumutbare Vermittlungsvorschläge mitgeben, was in weiterer Folge auch zu einem leichten Rückgang bei der Zahl der verhängten Sperren führte."

Kritik vom Wirtschaftsbund

Bundesweit wurden im Vorjahr insgesamt 145.600 AMS-Sanktionen verzeichnet. Jochen Pack, Direktor des ÖVP-Wirtschaftsbunds in der Steiermark, spricht von einer "schockierenden Zahl" und kritisiert: "Das ist unglaublich, wenn die Wirtschaft gleichzeitig unter akutem Arbeitskräftemangel leidet und unsere Unternehmen jede fleißige Hand in ihren Betrieben benötigen." Die vom AMS verhängten Sanktionen seien zwar ein erster Schritt, "um mehr Menschen in Arbeit zu bringen, aber noch nicht ausreichend. Es braucht mehr Maßnahmen wie bedarfsorientierte Qualifizierung und Vermittlung", so Pack. Das AMS müsse seine Rolle als Arbeitsvermittler wahrnehmen. "Wir vertrauen darauf, dass unsere neue Arbeitsministerin Christine Aschbacher den Handlungsbedarf erkannt hat und ihren Worten auch Taten folgen lässt."