Die Aktionärinnen und Aktionäre des deutschen Autobauers müssen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) noch einmal über einen 270 Millionen Euro schweren Vergleich mit den Managerhaftpflicht-Versicherern der damaligen Manager um Vorstandschef Martin Winterkorn abstimmen. Der Beschluss auf der Hauptversammlung 2021 ist nichtig, wie die Richter am Dienstag in Karlsruhe entschieden.