Im eingestreuten Auslauf liegen einige Schweine dicht aneinander, andere im kühleren Innenbereich. Die Türen stehen offen, jedes Tier entscheidet selbst, wo es liegen will. „Ein Schwein braucht warm und kalt, weich und hart“, sagt Amtstierarzt Wolfgang Florian beim Rundgang durch den Stall von Werner und Sabine Pail in Wagendorf (St. Veit).
Der Mühlenhof zeigt, dass sich Tierwohl nicht allein am Vollspaltenboden festmachen lässt. Genau dieser steht jedoch im Zentrum einer Anzeigenflut bei der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz.
247 nahezu wortgleiche Anzeigen gegen mutmaßliche Schweinemastbetriebe brachte der Verein gegen Tierfabriken (VGT) ein. Der Vorwurf: Auf Vollspaltenböden fehle ein körperlich angenehmer Liegebereich für die Tiere.
Laut Wolfgang Florian, Leiter des Veterinärreferats an der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz, enthielten die Anzeigen weder Namen noch Adressen oder Betriebsnummern, sondern nur Geokoordinaten. Diese mussten erst Anschriften zugeordnet werden. „Nach vier Tagen waren wir einmal so weit, dass es eine Liste von Betrieben gegeben hat“, schildert seine Kollegin Amtstierärztin Cordula Konstantopoulos. Fünf Fälle gingen an einen anderen Bezirk, übrig blieben 242 Adressen.
96 Adressen ohne aktive Schweinehaltung
Der Datenabgleich überraschte: Nur 146 Adressen waren aktiven Schweinehaltungen zuzuordnen. Bei 26 war nie eine Tierhaltung gemeldet – darunter Einfamilienhäuser und ein Baustoffhandel. 55 hatten seit Jahrzehnten keine aktive Schweinehaltung mehr, 15 hatten eine solche zwar angemeldet, aber nie Schweine gehalten. Hinter 96 Adressen standen somit keine aktiven Schweinebetriebe. Woher der VGT seine Daten bezog, ist laut Behörde ungeklärt.
VGT-Obmann Martin Balluch klärt auf Anfrage auf: Die Liste sei „nach bestem Wissen und Gewissen“ erstellt worden. Grundlage seien das Telefonbuch und Google Maps gewesen; eigentlich sei es jedoch Aufgabe der Behörden, die betroffenen Betriebe zu ermitteln und zu überprüfen.
Vollspaltenboden nicht pauschal schlecht
Bezirkshauptfrau Karin Wiesegger-Eck sieht in der Aktion des VGT den legitimen Versuch, die Forderung nach einem Ende der Vollspaltenhaltung ins Rampenlicht zu rücken. Für die Behörde zähle jedoch die Rechtslage: Vollspaltenböden und die genannten Besatzdichten seien grundsätzlich erlaubt. „Das heißt, der VGT hat eigentlich gesetzeskonformes Handeln angezeigt“, sagt Wiesegger-Eck.
Veterinär Wolfgang Florian widerspricht zudem der pauschalen Darstellung, Vollspaltenböden seien grundsätzlich schlecht. Sind die Betonelemente stabil, glatt und unbeschädigt, verletzten sich gesunde Tiere daran nicht. Im Sommer hätten die kühlen Flächen sogar Vorteile: Schweine besitzen keine Schweißdrüsen und geben Wärme über die Haut ab. Deshalb legten sie sich freiwillig auf Beton.
Ebenso entscheidend für das Tierwohl seien Platz, Lüftung, Fütterung und Beschäftigung. „Nur den Boden herauszunehmen, ist fachlich zu kurz gegriffen“, sagt Florian. Die Anzeigenflut ist für das Veterinärreferat eine enorme Zusatzbelastung. Neben Routine- und Anlasskontrollen überwacht es zwei große Schlachtbetriebe. Konstantopoulos spricht von einem „ehrlichen Wahnsinn“.
Steuervorteile für Tierwohl
Werner und Sabine Pail sind Kooperationspartner von SPAR, sie bauten ihren konventionellen Stall zum Tierwohlstall für Duroc-Schweine um. Ihre Schweine haben doppelt so viel Platz wie vorgeschrieben und können zwischen Innenraum und Strohauslauf wählen.
Als besserer Bauer wolle er deshalb nicht dastehen, betont Pail. Sein Betrieb habe die Voraussetzungen und einen gesicherten Absatzmarkt gehabt. „Wir hätten genug Bauern, die das gerne machen würden. Aber du musst es auch verkaufen können.“
Tierarzt Wolfgang Florian sieht die Politik gefordert: Tierwohlbetriebe könnten steuerlich entlastet und mit Mehreinnahmen aus der regulären Besteuerung konventioneller Haltungen bei Umbauten unterstützt werden. Höhere Standards dürften nicht auf dem Rücken der Bauern ausgetragen werden: „Wenn es politisch gewollt wäre, wäre es möglich.“