Lügen liegt dem Angeklagten offenbar. Das zeigt sich gleich zu Beginn der Verhandlung, als der Richter nach den Vorstrafen fragt. Er habe keine. Dumm nur, dass das nicht stimmt. Wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung und Betrug wurde er bereits verurteilt. Sechs Wochen Haft sind noch offen auf Bewährung. „Sie haben nicht gedacht, dass ich das weiß“, schließt der Richter daraus.
Sorgerechtsstreit eskalierte
Angeklagter behauptete, mit Messer bedroht worden zu sein
Verleumdung wird einem 23-Jährigen zur Last gelegt. Er beschuldigte seine Lebensgefährtin, ihn mit dem Messer bedroht zu haben. Das war jedoch eine Lüge. Das Baby der beiden wird derzeit von Pflegeeltern betreut.
© Fuchs Juergen