Lügen liegt dem Angeklagten offenbar. Das zeigt sich gleich zu Beginn der Verhandlung, als der Richter nach den Vorstrafen fragt. Er habe keine. Dumm nur, dass das nicht stimmt. Wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung und Betrug wurde er bereits verurteilt. Sechs Wochen Haft sind noch offen auf Bewährung. „Sie haben nicht gedacht, dass ich das weiß“, schließt der Richter daraus.