Richter nervös und Angeklagte räumt plötzlich ihre Schuld ein
Bei der ersten Verhandlung bestritt eine 49-Jährige vehement, nach ihrer Insolvenz ein unvollständiges Vermögensverzeichnis angegeben zu haben. Dadurch habe sie Gläubiger geschädigt, so der Vorwurf. Bei der zweiten Verhandlung ändert sie ihre Meinung drastisch.