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Richter nervös und Angeklagte räumt plötzlich ihre Schuld ein

Bei der ersten Verhandlung bestritt eine 49-Jährige vehement, nach ihrer Insolvenz ein unvollständiges Vermögensverzeichnis angegeben zu haben. Dadurch habe sie Gläubiger geschädigt, so der Vorwurf. Bei der zweiten Verhandlung ändert sie ihre Meinung drastisch.

Einer Angeklagten wird vorgeworfen, dass sie ein falsches Vermögensverzeichnis angegeben hat (Sujetbild)
© Eyetronic - Fotolia
Einer Angeklagten wird vorgeworfen, dass sie ein falsches Vermögensverzeichnis angegeben hat (Sujetbild)
Nicole Stranzl
Regionalredaktion Weiz