Seit mehr als zwölf Jahren wird gegen ehemalige Verantwortliche des GAK ermittelt. Wie die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegenüber der Kleinen Zeitung bestätigt, wurden nun die Verfahren von vier Beschuldigten (von 22) eingestellt.

Die Betroffenen, darunter ehemalige Vorstandsmitglieder und Vize-Präsidenten, standen wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen auf der Beschuldigten-Liste.

Den vier Personen war "nach den Ergebnissen der Ermittlungen die Begehung einer Straftat nicht nachweisbar", begründet die Wirtschaftsstaatsanwaltschaft die Einstellung.

Für 18 Personen, darunter namhafte Funktionäre, ist der "Fußball-Krimi" hingegen noch nicht zu Ende. Der Vorhabensbericht der Anklagebehörde wird seit Sommer im Ministerium geprüft.

Seit 2007 ermittelte die Grazer Staatsanwaltschaft, 2016 wurde der Fall an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) übergeben.

Im Visier der Ermittler standen 22 Personen, darunter auch ehemalige Klub-Präsidenten. Der Vorwurf lautete teils grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen, schwerer Betrug und Finanzvergehen.