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Schule schwänzen: Wer Strafe zahlen muss

Bis zu 660 Euro Strafe sind künftig möglich, wenn schulpflichtige Kinder wiederholt nicht anwesend sind – das sind um 220 Euro mehr als bisher. Das ruft Kritiker auf den Plan. Und es gibt auch ungewöhnliche Fälle.

Keine Lust auf Schule? Notorisches Schwänzen kann künftig für Unbelehrbare noch teurer werden
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Keine Lust auf Schule? Notorisches Schwänzen kann künftig für Unbelehrbare noch teurer werden
Sonja Peitler-Hasewend