Der 2025 wiedergewählte Stadtchef war angeklagt worden, weil er im Jahr 2021 eine Bauabstandsnachsicht und eine Baubewilligung für eine Wohnanlage in Bludenz erteilt hatte. Der Vorwurf lautet: Tschann habe den Bescheid unterschrieben, obwohl er gewusst habe, dass dieser möglicherweise dem Gesetz widerspricht. Im ersten Prozess kurz vor Weihnachten 2024 war Tschann zu einer bedingten Haftstrafe in Höhe von elf Monaten und zur Zahlung von 51.000 Euro verurteilt worden. Allerdings hatte der 33-Jährige mit der angemeldeten Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde Erfolg. Der OGH hob das Urteil im vergangenen November auf. Die Vorwürfe seien vom Landesgericht nicht ausreichend begründet worden, hieß es.
Feldkirch
Stadtchef Tschann erneut wegen Amtsmissbrauchs verurteilt
Der Bürgermeister der Vorarlberger Stadt Bludenz, Simon Tschann (ÖVP), ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch erneut wegen Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen worden. Bei der Verhandlung handelte es sich um eine Prozess-Wiederholung. Das Gericht sah eine achtmonatige bedingte Haftstrafe und eine unbedingte Geldstrafe von 60.000 Euro als tat- und schuldangemessen. Sowohl Tschann als auch die Staatsanwaltschaft legten Rechtsmittel ein, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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