Der 2025 wiedergewählte Stadtchef war angeklagt worden, weil er im Jahr 2021 eine Bauabstandsnachsicht und eine Baubewilligung für eine Wohnanlage in Bludenz erteilt hatte. Der Vorwurf lautet: Tschann habe den Bescheid unterschrieben, obwohl er gewusst habe, dass dieser möglicherweise dem Gesetz widerspricht. Im ersten Prozess kurz vor Weihnachten 2024 war Tschann zu einer bedingten Haftstrafe in Höhe von elf Monaten und zur Zahlung von 51.000 Euro verurteilt worden. Allerdings hatte der 33-Jährige mit der angemeldeten Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde Erfolg. Der OGH hob das Urteil im vergangenen November auf. Die Vorwürfe seien vom Landesgericht nicht ausreichend begründet worden, hieß es.