Das Justizministerium plant eine Ausweitung des Einsatzes der Fußfessel und der Möglichkeit der bedingten Entlassung bei Strafgefangenen. Konkret soll eine Fußfessel auch bei Personen zum Einsatz kommen können, die noch 24 Monate Haft zu verbüßen haben - derzeit liegt die Grenze bei zwölf. Ausgenommen sind schwere Delikte. Auch bei bedingten Entlassungen soll es Erleichterungen für Strafgefangene geben: Künftig sollen rein generalpräventive Gründe diese nicht mehr verhindern.
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