Statt Pilz wurde in dem Bestellungsverfahren vor 2,5 Jahren der vormalige Präsident des Oberlandesgerichts Wien Gerhard Jelinek berücksichtigt, der die Unterstützung der SPÖ genossen haben dürfte, wie es heißt. Das Gericht sprach Pilz, früher Mandatarin für die Wiener Grünen, nun eine Entschädigung in Höhe eines damaligen Monatsgehaltes zu, das sind 15.568 Euro plus Zinsen. Rechtskräftig ist das Urteil nicht, die Stadt Wien hat Berufung eingelegt.
Wien
Urteil zu Wiener Patientenanwaltschaft sorgt für Kritik
Dass die frühere Patientenanwältin Sigrid Pilz ihre Ablöse erstinstanzlich erfolgreich bekämpft hat, sorgt in Wien für Debatten. Das Arbeitsgericht hat laut Medienberichten festgestellt, dass Pilz aus politischen Gründen nicht für eine dritte Funktionsperiode als Leiterin der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft bestellt wurde. Die Stadt beklagt, dass diese Frage im Verfahren gar nicht erörtert wurde und bekämpft die Entscheidung.
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