Demnach soll die EU-Kommission nun auch Länder oder Regionen bestimmten können, in denen es kein Entwaldungsrisiko gebe. Produkte aus diesen Gegenden wären dann von den Regeln der Verordnung weitgehend ausgenommen. Ein weiterer Antrag der EVP wurde abgelehnt, andere hatte die konservative Fraktion kurz vor der Abstimmung selbst zurückgezogen. Diese hätten Händler von den Regeln ausgenommen und die Verschiebung auf 24 Monate verlängert. Die deutsche EVP-Abgeordnete Christine Schneider, die die Änderungsanträge eingebracht hatte, nannte hier Zusagen der EU-Kommission als Erklärung. Die Behörde habe zugesagt, bei der Umsetzung der Verordnung auf die Bedenken der EVP einzugehen.