APA
Bergführer nach Tod von Tourteilnehmer freigesprochen
Ein 52-jähriger sogenannter Hochtourenführer des deutschen Alpenvereins ist am Freitag am Landesgericht Innsbruck nach dem tödlichen Absturz eines 50-jährigen Tourteilnehmers vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen freigesprochen worden. Er habe nicht gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen, führte Richter Norbert Hofer als Begründung an.