Schon der Rechnungshof hatte an der Einrichtung der Covid-Finanzierungsagentur kein gutes Haar gelassen. Am Dienstag hat der Verfassungsgerichtshof die Installierung der Cofag sowie einige Richtlinien als verfassungswidrig erklärt. Für eine Reparatur (oder den gesetzlichen Abbau) bleibt ein Jahr Zeit. Bis dahin können die Zahlungen weiterlaufen, eine Rückabwicklung ist mit dieser Entscheidung nicht verbunden, der Schaden hält sich dadurch in Grenzen, dennoch könnte die Entscheidung weitreichend sein.