„Das ausnahmslose Verbot von ‚Social Egg Freezing‘ ist unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig“: Mit diesen Worten hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Dienstag seine Entscheidung in Bezug auf die Aufhebung der Bestimmung im Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) publik gemacht. „Social Egg Freezing“ bezeichnet das vorsorgliche Einfrieren von Eizellen. Künftig wird dies auch ohne medizinische Gründe möglich sein.
Laut Verfassungsgerichtshof
Verbot von „Social Egg Freezing“ ist verfassungswidrig
Eizellen zu entnehmen und einzufrieren, wird künftig auch ohne medizinischen Grund möglich sein. Laut VfGH ist das ausnahmslose Verbot für „Social Egg Freezing“ unverhältnismäßig.
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