„Das ausnahmslose Verbot von ‚Social Egg Freezing‘ ist unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig“: Mit diesen Worten hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Dienstag seine Entscheidung in Bezug auf die Aufhebung der Bestimmung im Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) publik gemacht. „Social Egg Freezing“ bezeichnet das vorsorgliche Einfrieren von Eizellen. Künftig wird dies auch ohne medizinische Gründe möglich sein.