Ein Pariser Gericht lehnte am Montag eine Einstweilige Verfügung gegen den Kinostart von "Grâce à Dieu" ab, wie die Anwälte des Priesters Bernard Preynat und des Produzenten mitteilten. Der Film von Francois Ozon wurde am Samstag bei der Berlinale mit dem Großen Preis der Jury ausgezeichnet.

Im Skandal um den jahrelangen sexuellen Missbrauch von Minderjährigen steht derzeit der Erzbischof von Lyon, Kardinal Philippe Barbarin, wegen Vertuschung vor Gericht. Der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter steht noch bevor. Ihm wird vorgeworfen, sich zwischen 1986 und 1991 in der ostfranzösischen Erzdiözese an jungen Pfadfindern vergangen zu haben.

Ozon arbeitet in "Grâce à Dieu" (Gott sei Dank) die Geschichte anhand von drei der 85 Opfer auf, die angesichts des Schweigens der Kirche beschließen, sich zusammenzutun und die Diözese zu verklagen. Die Namen der Opfer wurden für den Film geändert, nicht aber die Namen des Erzbischofs, des Priesters und einer ehemaligen Ehrenamtlichen der Diözese.Deshalb versuchten die Anwälte Preynats, den Kinostart in Frankreich per Einstweiliger Verfügung zu verhindern. Sie argumentierten, der Film komme einer Vorverurteilung des Priesters gleich. Ozon dagegen argumentiert, sein Film zeige nichts, was nicht schon öffentlich bekannt sei - darunter auch Preynats Geständnis.

Die Anwälte des Film-Produzenten und des Verleihers zeigten sich am Montag über die Entscheidung des Gerichts erleichtert, wonach es keinen Grund dafür gibt, den Kinostart des von etlichen Hinweisen begleiteten Films zu verschieben. Dagegen will der Lyoner Anwalt des Priesters "aus Prinzip" in Berufung gehen, auch wenn er damit den Kinostart nicht mehr stoppen kann.

Barbarin wusste laut Anklage spätestens seit 2000 von den Vorgängen, deckte den Priester aber. 2016 hatte er bei einem Treffen von Bischöfen in Lourdes gesagt, die Mehrheit der Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs seien "Gott sei Dank" verjährt. Dem Erzbischof drohen in dem Prozess bis zu drei Jahre Haft und eine Geldstrafe von 45.000 Euro.