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NS-Verbotsgesetz: Strafrechtsexperte begrüßt Diversion
Mit einer Novelle will die Bundesregierung künftig härter gegen Verstöße gegen das NS-Verbotsgesetz vorgehen. Unter anderem droht bei Verurteilungen im öffentlichen Dienst der Jobverlust. Die Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) warnt in ihrer Begutachtungsstellungnahme vor einer überschießenden Regelung. Auch der Strafrechtsexperte Alois Birklbauer ist skeptisch.