Keine VfGH-Beschwerde rund um Wahl Mikl-Leitners geplant
Die Wahl von Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) zur niederösterreichischen Landeshauptfrau und Udo Landbauer (FPÖ) zu ihrem Stellvertreter kommt wohl nicht vor den Verfassungsgerichtshof. Die SPÖ gab am Dienstagnachmittag bekannt, keine Beschwerde einzubringen. Die Partei übte wie Grüne und NEOS Kritik an der LH-Wahl. Auslöser der Debatte war die nach Ansicht von Verfassungsjurist Karl Stöger "unklare Rechtslage". Landtagspräsident Karl Wilfing (ÖVP) beauftragte ein Gutachten.