Seit nunmehr einem Jahr ist die Sterbehilfe in Österreich neu geregelt. Dauerhaft schwer oder unheilbar Kranke, die Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen wollen, können seitdem eine sogenannte Sterbeverfügung errichten. Mit Stand Dezember 2022 wurden insgesamt 111 Sterbeverfügungen errichtet, berichtete das Sozial- und Gesundheitsministerium auf APA-Anfrage. Kritik an der Regelung kam zuletzt von der Palliativgesellschaft, die eine Gesetzesänderung fordert.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.