Die Begutachtung für die Reform des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) geht am Freitag zu Ende. Mehr als 8.000 Stellungnahmen sind eingelangt, der überwiegende Teil betrifft allerdings eine Änderung in der Justiz, die im Kern nur wenig mit dem neuen Staatsschutz zu tun hat: Die Beschlagnahmung von Unterlagen und Datenträgern der Behörden durch die Justiz soll künftig nur noch im Ausnahmefall möglich sein. Vor allem Juristen wehren sich dagegen.
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