Hohe Geldstrafen für Bettler sind menschenrechtswidrig
Weil die Schweiz eine Bettlerin mit einer hohen Geldbuße belegt hat, ist das Land vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen überzogener Strafmaßnahmen gerügt worden. Der Gerichtshof urteilte am Dienstag in Straßburg, dass die Strafmaßnahmen der Schweiz nicht angemessen gewesen seien - "weder hinsichtlich des Kampfes gegen die organisierte Kriminalität, noch hinsichtlich des Schutzes der Rechte von Passanten, Anrainern und Geschäftsbesitzern".
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.