Die ÖVP hat sich mit ihrem - von allen anderen Parteien abgelehnten - Verlangen durchgesetzt, die Ex-Grünen-Chefin Eva Glawischnig als Zeugin in den U-Ausschuss zu laden, weil sei "in sehr prominenter Position bei Novomatic angestellt" ist. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschied im Sinn der ÖVP. Dies deshalb, weil die die Ladung ablehnende Mehrheit nicht ausreichend begründet hat, warum sie keinen sachlichen Zusammenhang zwischen Ladung und U-Ausschuss-Thema sieht.