Im Frühling hat es eine spezielle Verordnung für Schulen wegen der Corona-Krise gegeben. Die Klassen wurden geteilt und die Schüler bekamen abwechselnd Unterricht in der Schule. Außerdem mussten die Schüler in der Schule außerhalb des Unterrichts eine Maske tragen. Nun hat der Verfassungs-Gerichtshof gesagt, dass das nicht in Ordnung war. Die Verordnung war also verfassungswidrig.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.