Die vom Bildungsministerium erlassene Verordnung von Maskenpflicht im Schulhaus und Schichtbetrieb an Schulen im Frühjahr war rechtswidrig, wie der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bekanntgegeben hat. Eine inhaltliche Bewertung der Maßnahme ist in dem Erkenntnis nicht enthalten, die Feststellung hat formale Gründe: Das Ministerium konnte demnach seine Entscheidungsgrundlagen für die Maßnahmen in der bereits außer Kraft getretenen Verordnung nicht nachvollziehbar darlegen.
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