Regelung zu Uni-Kettenverträgen potenziell rechtswidrig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält die unterschiedlichen Regelungen für Voll- und Teilzeitkräfte bei Kettenarbeitsverträgen an Österreichs Universitäten für potenziell EU-rechtswidrig. Nun muss geprüft werden, ob diese objektiv gerechtfertigt ist, urteilten die EU-Richter am Donnerstag. Eine grundsätzliche Entscheidung über die Zulässigkeit von Kettenverträgen an Unis traf er aber nicht.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.