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Volksanwaltschaft prüft nach Suizid von Flüchtlingsbub in NÖ
Nach dem Suizid eines Flüchtlingsbuben in Baden prüft die Volksanwaltschaft, ob es einen Missstand in der Verwaltung gegeben hat. Das Land wurde aufgefordert, innerhalb von drei Wochen Dokumente und Akten zur Obsorge des Elfjährigen zur Verfügung zu stellen. "Wir setzen eine sehr kurze Frist", sagte Volksanwalt Günther Kräuter am Montag zur APA. Üblich seien sechs Wochen.