In den vergangenen Tagen haben sich immer mehr renommierte internationale Aktionäre dazu entschlossen, ihre Aktien in das Angebot der NLB einzuliefern. Dazu zählen unter anderem Brandes Investment Partners, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD), Wellington, sowie Johannes Proksch, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Addiko Bank AG. Diese Entscheidungen unterstreichen die Attraktivität des NLB-Angebots, seine klaren Vorteile für die Aktionäre sowie das wachsende Vertrauen in einen erfolgreichen Abschluss der Transaktion.

Da NLB mit weiterer Unterstützung führender institutioneller Investoren rechnet, haben auch jene Privatanleger der Addiko Bank, die das konkurrierende Angebot bereits angenommen haben, weiterhin die Möglichkeit, ihre Annahmeerklärung bis Donnerstag, den 23. Juli 2026, 17:00 Uhr (MESZ) zu widerrufen und stattdessen ihre Aktien in das Angebot der NLB einzuliefern. Diese Möglichkeit wurde auch ausdrücklich von der Österreichischen Übernahmekommission bestätigt.

„Für alle Aktionäre, die keine strategischen Investoren sind, sollte dies eine absolut naheliegende Entscheidung sein. Der Widerruf der Annahme des RBI-Angebots und die Annahme des NLB-Angebots sind mit vergleichsweise geringem Aufwand verbunden. Im Gegenzug erhalten die Aktionäre einen deutlich höheren Preis“, erklärte kürzlich Archibald Kremser, CFO der NLB und österreichisches Mitglied des Vorstands der NLB.

Aktionäre können ihre Annahme in einem einfachen Verfahren widerrufen

Aktionäre, die ihre bereits abgegebene Annahmeerklärung widerrufen und am Angebot der NLB teilnehmen möchten, sollten sich an ihre depotführende Bank wenden und die erforderlichen Schritte zur Durchführung des Widerrufs veranlassen. Das Verfahren ist einfach und unkompliziert und umfasst in der Regel folgende Schritte:

  1. Die Aktionäre sollten zunächst prüfen, für wie viele Aktien sie eine Annahmeerklärung abgegeben haben.
  2. Der Widerruf der Annahmeerklärung muss gegenüber der depotführenden Bank schriftlich erklärt werden.
  3. Es sollte geprüft werden, ob die depotführende Bank ein eigenes Widerrufsformular zur Verfügung stellt.
  4. Ist ein solches Formular vorhanden, sollte dieses vollständig ausgefüllt werden. Dabei sind insbesondere die Anzahl der Aktien, für die der Widerruf erklärt wird, das Datum sowie die Unterschrift anzugeben. Das Formular sollte anschließend per E-Mail oder Fax an die depotführende Bank übermittelt oder persönlich abgegeben werden. Es empfiehlt sich, eine schriftliche Empfangsbestätigung anzufordern.
  5. Stellt die depotführende Bank kein spezielles Formular bereit, sollte eine schriftliche Widerrufserklärung erstellt werden. Diese sollte zumindest den Namen des Aktionärs, die Anzahl der betroffenen Aktien, den Grund des Widerrufs, das Datum sowie die Unterschrift enthalten. Die Erklärung kann per E-Mail, Fax oder persönlich bei der depotführenden Bank eingereicht werden. Auch hier sollte eine schriftliche Bestätigung des Eingangs verlangt werden.

Dynamik nimmt weiter zu

NLB steht weiterhin in engem und konstruktivem Austausch mit den zuständigen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden und treibt die erforderlichen Genehmigungsverfahren konsequent voran. Die fusionskontrollrechtlichen Freigaben liegen bereits in Serbien, Österreich und Nordmazedonien vor.

© Iztok Lazar>iztok.lazar@triera.n