Nach dem Tod eines vierjährigen Mädchens aus Österreich in einem Hotelpool im Badeort Milano Marittima in der Provinz Ravenna haben die italienischen Behörden Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft ließ das Schwimmbecken des Hotels sicherstellen und untersucht den genauen Hergang des Unglücks. Zudem will sie eine Obduktion anordnen, um die genaue Todesursache zu klären. Laut ORF Kärnten soll das Mädchen aus Kärnten stammen.
Nach ersten Erkenntnissen hatte die Familie des Mädchens am Samstagnachmittag gemeinsam zu Mittag gegessen. Die Mutter ging anschließend mit den beiden älteren Schwestern in das Hotelzimmer, während der Vater mit der Vierjährigen im Aufenthaltsbereich mit Kinderspielen blieb. Als der Vater nach bisherigen Ermittlungen für etwa zehn Minuten ebenfalls auf das Zimmer ging, nachdem er seine Tochter gebeten hatte, auf ihn zu warten, verließ das Kind den Bereich.
Aufnahmen aus Kameras
Aufnahmen der Überwachungskameras zeigten den Ermittlern zufolge, wie das Mädchen die Treppe vom Hotel zur Poolanlage hinuntergeht und den Zugang zum Schwimmbecken erreicht. Der weitere Weg ist auf den Kamerabildern nicht zu sehen. Rund zehn Minuten später betraten zwei Hotelgäste den Poolbereich, um schwimmen zu gehen. Nach Angaben der Ermittler bemerkten sie einen regungslosen Körper im Wasser. Sie zogen das Kind aus dem Becken und alarmierten Hilfe. Ein Arzt, der sich unter den Hotelgästen befand, begann sofort mit Wiederbelebungsmaßnahmen, die anschließend von Rettungskräften fortgesetzt wurden. Das Mädchen starb später im Krankenhaus.
Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht nun die Frage, ob der Poolbereich ordnungsgemäß gesichert war. Nach bisherigen Erkenntnissen war das Schwimmbecken zu diesem Zeitpunkt geschlossen, ein Bademeister nicht im Dienst. Die Poolanlage ist von der Straße aus durch eine Sichtschutzwand abgeschirmt und verfügt über eine Wassertiefe zwischen etwa 70 und 150 Zentimetern.
War Zugang versehentlich offen?
Die Ermittler stellten fest, dass die drei Zugangstore zum Pool nach den Vorschriften hätten verschlossen sein sollen, bei Überprüfung jedoch geöffnet waren. Unklar ist bisher, wie das Mädchen ins Wasser gelangte, ob es hineinfiel oder selbst in das Becken stieg.
Nach italienischen Medien könnten Verantwortliche des Hotels, darunter der Betreiber oder der für den Pool zuständige Mitarbeiter, aber auch der Vater des Kindes in das Ermittlungsverfahren einbezogen werden. Die Einleitung solcher Ermittlungen dient zunächst der Aufklärung des Sachverhalts und erlaubt den Betroffenen, ihre Verteidigungsrechte wahrzunehmen.