So schnell kann der Führerschein weg sein: Gleich vier Lenkberechtigungen wurden Verkehrsteilnehmern am Wochenende in Kärnten wegen überhöhter Geschwindigkeit abgenommen.
Mit 115 km/h durch Brückl
Auf der Seeberg-Bundesstraße (B82) führte die Polizei im Ortsgebiet von Brückl am Sonntag Lasermessungen und allgemeine Lenker- und Fahrzeugkontrollen durch. Um 10.57 Uhr wurde dabei ein Motorrad mit einer Geschwindigkeit von 115 km/h gemessen.
Das Motorrad wurde angehalten und kontrolliert. Beim Lenker handelte es sich um einen 20-jährigen Mann aus Villach. Aufgrund der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 61 km/h – bereits abzüglich der Messtoleranz – wurde dem Lenker der Führerschein physisch und digital vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt. Der 20-Jährige wird angezeigt.
Auch auf der Hochalpenstraße
Noch mehr Raser erwischten die Beamten der Polizeiinspektion Heiligenblut, sie führten am Wochenende ständig Geschwindigkeitskontrollen auf der Großglockner Hochalpenstraße durch.
Schon am Samstag gegen 10 Uhr wurde ein 22-jähriger Motorradlenker aus Deutschland mit 130 statt der erlaubten 70 km/h – auch hier die Toleranz bereits abgezogen – gemessen. Er und sein 27-jähriger Freund, der ebenfalls mit dem Motorrad unterwegs war, konnten erst nach zehn Kilometern Nachfahrt bei einer Bushaltestelle angehalten werden. Dem 22-Jährigen wurde die Lenkberechtigung vorläufig abgenommen, die Weiterfahrt untersagt. Sein Freund gestand ebenfalls, zu schnell gefahren zu sein. Beide werden angezeigt.
Nur knapp zwei Stunden später wurde ein 38-jähriger Motorradlenker aus Italien mit einer Geschwindigkeit von 129 km/h (Toleranz bereits abgezogen) gemessen. Auch er ist vorläufig seinen Schein los.
Raser auch mit dem Auto unterwegs
Doch Raser gibt es dort offensichtlich nicht nur auf Motorrädern, denn Sonntagmittag wurde bei einem Autolenker aus Deutschland eine Geschwindigkeit von 124 km/h (Toleranz bereits abgezogen) festgestellt. Mit seiner Lenkberechtigung geschah dasselbe wie bei seinen „Kollegen“ – sie wurde ihm vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt wurde auch ihm untersagt.