Der Rechnungshof stellte im Rechenschaftsbericht der ÖVP für das Jahr 2023 unzulässige Spenden von Unternehmen, überhöhte Mitgliedsbeiträge und verspätete Spendenmeldungen fest.
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Der Rechnungshof hat im Rechenschaftsbericht der ÖVP für 2023 unzulässige Spenden von Unternehmen, überhöhte Mitgliedsbeiträge und verspätete Spendenmeldungen festgestellt.
Unter anderem stellte der Rechnungshof fest, dass die Grazer Volkspartei nicht den Großteil der Kosten für die Zeitschrift „GRAZ konkret“ getragen hatte, was als unzulässige Spende gewertet werden könnte.
Der Rechnungshof hat seine Ergebnisse dem Unabhängigen Parteien-Transparenzsenat übermittelt, der über mögliche Sanktionen entscheidet.
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