Die Bundesregierung hat sich im Zuge der Reformpartnerschaft zwischen Bund, Ländern und Gemeinden auch auf Maßnahmen zu Verfassungs- und Verwaltungsfragen verständigt. Ein guter Teil der 13 unter dem Motto „einfacher, schneller, digitaler“ stehenden Vorhaben ist bereits in Umsetzung, manche sind schon umgesetzt. Neu angekündigt wurde am Mittwoch das Vorhaben einer „Kompetenzbereinigung“, die etwa einen einheitlichen Jugendschutz bringen soll.

Die Gruppe „Verfassung und Verwaltung“ der Reformpartnerschaft unter Leitung von Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) hat sich Maßnahmen zum Ziel gesetzt, die den Staat „einfacher, schneller und digitaler“ machen sollen, wie es nach der Präsentation hieß. Mit der nun angekündigten „Kompetenzbereinigung“ sollen Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden „entflochten“ werden: Die Gesetzgebungskompetenz in diesen Bereichen soll zum Bund wandern, während die Vollziehung Zuständigkeit der Länder bleibt. „Dort, wo heute neun verschiedene Regelungen nebeneinander bestehen, schaffen wir eine einheitliche, klare Regel“, hieß es dazu aus dem Ressort von Pröll auf Nachfrage.

Jugendschutz, Glücksspiel und Wetten

Betreffen soll das etwa den Jugendschutz, für den in Zukunft bundesweit einheitliche Regeln gelten sollen. „Eltern, Jugendliche und Veranstalter müssen sich nicht mehr durch neun unterschiedliche Landesgesetze arbeiten“, so die Zielsetzung. Ebenso vereinheitlicht werden sollen das Glücksspiel und das Wettwesen. Die Vollziehung soll einer unabhängigen Glücksspielbehörde (Bundesbehörde) übertragen werden, die Länder sollen beim kleinen Glücksspiel das Zulassungswahlrecht behalten.

Beschleunigt werden sollen die Verfahren: Der innergemeindliche Instanzenzug wird abgeschafft. Der Plan sieht vor, Verfahren innerhalb der Gemeindeebene zu straffen und durch die Streichung einer Instanz rascher eine rechtskräftige Entscheidung zu erreichen.

Für die Länder soll die Widmungskategorie sozialer Wohnbau in der Verfassung verankert werden. Einzelne Aspekte des sogenannten „Volkswohnungswesens“ sollen somit als Kompetenz der Länder verankert werden: Damit soll es diesen möglich sein, Anteile an förderbaren Wohnungen bei Neubauprojekten festlegen zu dürfen. Ausgedehnt werden soll zudem das Spekulationsverbot für den geförderten Wohnbau (mittels Änderung einer entsprechenden Bund-Länder-Vereinbarung). Gleichzeitig wird es einheitliche Vorgaben für Bauprodukte geben.

Bei Volksbegehren ändert sich einiges

Volksbegehren sollen künftig zwei volle Jahre lang und digital unterstützt werden können. Damit sollen Vereinfachungen gegenüber dem bisherigen mehrstufigen Papierverfahren erreicht werden. Geplant ist auch die Reduktion des Kostenersatzes bei erfolgreichen Volksbegehren – Ziel ist hierbei, zu verhindern, dass Volksbegehren als „Geschäftsmodell“ verwendet werden.

Bundesweites Register für Verwaltungsstrafen

Bereits angekündigt bzw. umgesetzt war eine Reihe weiterer der 13 Maßnahmen. Vermerkt wurde etwa die schon im Vorjahr angekündigte Planung eines bundesweiten Verwaltungsstrafregisters - derzeit wissen Bezirkshauptmannschaften eines Bundeslandes nicht automatisch über in anderen Bundesländern begangene Verwaltungsübertretungen Bescheid, dies soll sich ändern.

Gesetzt werden sollen auch Maßnahmen gegen „Papierkram“, verpflichtende Barzahlungen oder mehrfach ausgedruckte Anträge sollen wegfallen. Verwiesen wird auch auf den Ausbau der Datendrehscheibe „Digital Austrian Data Exchange“ (dadeX) zur zentralen Dateninfrastruktur für den österreichischen Staat. Durch das „Once-Only“-Prinzip sollen etwa Nachweise, die der Staat bereits hat, nicht erneut vorgelegt werden müssen. Ebenso im Paket ist die bereits kommunizierte Plattform „GovTech Austria“, mit der gemeinsame digitale Lösungen „einmal entwickelt“ und dann von allen genutzt werden sollen.

Gemeindekooperationen, Sachverständige und Chatbots

Ebenso im Paket sind die angedachten Vereinfachungen der Kooperationen von Gemeindeverbänden - dies betrifft etwa die gemeinsame Organisation von Bereichen wie Lohnverrechnung, Personal oder Abgabeneinhebung.

Angekündigt wurde bereits auch der Plan, Amtssachverständige künftig auch über Landesgrenzen hinweg einsetzen zu können. Schaffen will man auch eine rechtliche Grundlage bei digitalen Verfahren, um Anträge durch Chatbots zu ermöglichen. Eine Novelle zum Thema „Digitale Verwaltung“ wurde bereits am 17. Juni im Ministerrat als Regierungsvorlage beschlossen.

Verfahren werden beschleunigt

Beschleunigung soll es auch beim Thema Verfahren vor Verwaltungsgerichten geben: Wer ein Verfahren anstrengt, dann aber unentschuldigt fernbleibt, soll es nicht länger absichtlich verzögern können.

Bereits seit 1. Jänner in Kraft ist die Regelung, dass Behörden schon ab 50 Beteiligten die verfahrensrechtlichen Bestimmungen für Großverfahren anwenden können. Bisher war das erst ab 100 Beteiligten möglich. Die entsprechenden Anpassungen zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) wurden bereits letzten November im Nationalrat abgesegnet. Großverfahren sollen damit kostengünstiger, digitaler und schneller werden.

Neben Großverfahren im Verwaltungsbereich wurde bereits letzten Sommer eine Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) auf den Weg gebracht. Ziel ist es, Umweltverträglichkeitsprüfungen zu beschleunigen. Auch die Abschaffung von „Totem Recht“ wurde im Reformkatalog der „Reformpartner“ verankert.