Der Mann ist zwar volljährig, aber dennoch sehr jung, seine strafrechtliche „Karriere“ hat er entsprechend früh gestartet: Mit einem Freund wollte er im zarten Teenageralter bereits eine steirische Mittelschule in Luft sprengen, Christen erschießen und einiges mehr.
In Summe wurde er bereits zu 24 Monaten Gefängnis verurteilt. Teilbedingt. Etwas mehr als fünf Monate saß er tatsächlich ab. Dann wurde er entlassen. Es folgte das Übliche, Bewährungshilfe, ein Deradikalisierungsprogramm.
Höflich und redegewandt
Geholfen hat es wohl nur bedingt, denn am Montag saß er wieder am Landesgericht Leoben. Wieder lauten die Vorwürfe: IS-Anhängerschaft, versuchte terroristische Straftaten, dazu noch Körperverletzung, Nötigung und Vergehen nach dem Waffengesetz.
Der junge Mann ist schmächtig, redegewandt, höflich. Als einer der drei maskierten Justizwachebeamten niest, wünscht er ihm Gesundheit. „Danke!“ Die Staatsanwältin meint in ihrem Eröffnungsplädoyer noch: „Er weiß genau, was er sagen muss, was wir hören wollen.“
Dann geht‘s los: Vorgeworfen werden ihm etwa das Abspeichern einschlägiger Gewalt-Bilder und Videos, die auf Handy und Datenträgern gefunden wurden. Dazu habe er geplant, eine Waffe anzuschaffen. Die Richterin fragt zuerst allgemein, was Religion für ihn bedeute. Was heiße es, Muslim zu sein.
„Ein gutes Leben zu führen, nett zu den Nachbarn zu sein, vielleicht spenden“, sagt er. Gewalt? „Lehne ich ab“, sagt er immer wieder. Als die Richterin dann einen USB-Stick, der bei der Hausdurchsuchung bei ihm gefunden worden war, vorzeigt, warnt sie die Schöffen und Öffentlichkeit. „Wenn Sie zart besaitet sind, sollten Sie wegschauen, die Brutalität ist nur schwer auszuhalten.“
Amok- und Killer-Spiele
Dann spielt sie ein Video ab: Es wird zum Abschlachten gegen die Ungläubigen aufgerufen. Dazu zeigt ein schwarz vermummter Kämpfer mit einem Messer an einem lebendigen Menschen, wie man ihn am besten umbringt. Ein Schnitt in die Hauptschlagader am Arm, ein Stich in den Hals. Der Mann verblutet wie ein Tier. Es folgt ein weiteres Video.
Was sagen Sie dazu? Der junge Mann hat über mehrere Minuten kein einziges Mal hingesehen. „Ich kann es Ihnen gerne noch einmal vorspielen“, sagt die Richterin und erinnert ihn, dass er auch Computerspiele mit VR-Brille spiele, in denen Menschen mit einem Fleischerbeil umgebracht werden.
„Frühere Haltung“
Der Verteidiger des jungen Mannes kontert: „Der USB-Stick stamme von früher, aus der Zeit vor 2023.“ Zuletzt habe sein Mandant diese Dinge nicht mehr konsumiert. Auch, dass er so viele einschlägige andere Daten auf seinem Handy habe, sei seiner früheren Haltung zuzuordnen.
Die Bilder hätten sich bei einem Einloggen in die iCloud automatisch auch auf sein neues Handy geladen. „Hätte er das gewusst, hätte er sie gelöscht.” Warum dann ein Bild von Adolf Hitler und ein Motiv, das laut Staatsanwältin typisch für Amokläufer in Schulen sei, zu einem späteren Zeitpunkt abgespeichert wurden? Dem Angeklagten fällt außer Ahnungslosigkeit nicht viel ein.
Den ganzen Tag über wurden mehrere Zeugen gehört, zu Redaktionsschluss war das Verfahren noch im Gange. Es gilt die Unschuldsvermutung.