Über mehr als ein Jahrzehnt beutete ein heute 45-jähriger rumänischer Staatsbürger in Österreich insgesamt drei Frauen aus. Sie waren als Sexarbeiterinnen in einem Etablissement im Bezirk Villach-Land tätig und mussten ihre gesamten Einnahmen an ihn abgeben. Im März wurde der Mann verhaftet und am Freitag am Landesgericht Klagenfurt von Richter Gernot Kugi wegen des Vergehens der Zuhälterei und des Verbrechens des grenzüberschreitenden Prostitutionshandels verurteilt: Zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt.
Mit der ersten Frau war er ab 2013 liiert, 2022 löste sie das zweite Opfer ab und von April bis Dezember 2025 war er mit der dritten Frau zusammen. Seinen Opfern muss der Mann nun insgesamt 640.000 Euro Schadensersatz zahlen und den gleichen Betrag als Verfall von Vermögenswerten an den österreichischen Staat entrichten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Verteidiger und Staatsanwältin Barbara Baum gaben keine Erklärung ab.
Appartements und Häuser
Im Gerichtssaal gab sich der Angeklagte leise und wortkarg. Sein Anwalt räumte ein, sein Mandant gebe zu, er habe die Frauen ausgenutzt, aber nicht ausgebeutet. Alle drei seien schon vor der Beziehung mit dem Angeklagten als Sexarbeiterinnen tätig gewesen. „Sie haben mehr verdient als ich, deshalb habe ich sie wohl ausgenutzt, aber ich habe sie zu nichts gedrängt“, gibt der 45-Jährige an.
Er sei ständig betrunken, nicht arbeitsfähig gewesen und habe sie als „Geldmaschinen“ bezeichnet, erklärten die Opfer. Beiträge für Sozialversicherungen wurden in Österreich nie vom Angeklagten geleistet. Trotzdem konnte der 45-Jährige ohne eigenen Arbeitslohn ein beträchtliches Vermögen anhäufen: 13 Bankkonten, mehrere Appartements, Häuser und Grundstücke in Österreich und Rumänien sollen laut den Ermittlungen in seinem Besitz sein.
Neun Tage am Stück gearbeitet
Wie viel die Frauen verdient hätten, wollte er nicht genau angeben: „Manchmal 100 Euro am Tag, mal mehr, mal weniger. Aber sie haben ja nicht jeden Tag gearbeitet, vielleicht eine Woche im Monat“, sagte der 45-Jährige aus.
Die „Mädchenbeauftragte“ des Etablissements, in dem die Frauen tätig waren, wurde konkreter: „Zumindest 500 bis 1000 Euro am Tag. 20.000 würden Sexarbeiterinnen durchschnittlich im Monat einnehmen.“ Oft würden sie auch großzügige Zuwendungen von speziellen Kunden bekommen, Geldgeschenke, Uhren, Autos oder sogar Appartements, berichtete sie im Zeugenstand. Gefragt vom Richter, wie viel die drei Frauen verdient hätten, als sie mit dem Angeklagten zusammen waren, erklärt sie: „Viel mehr!“ Laut Aufzeichnungen haben sie oft neun Tage am Stück gearbeitet. Der Angeklagte habe sie dazu genötigt, auch wenn sie krank waren, gaben die Opfer bei der Polizei an.
Manipulation und Ausbeutung
Richter Kugi sah die Schuld des Angeklagten als erwiesen an. Die Aussagen der Opfer hätten ein System der Manipulation und Ausbeutung aufgezeigt. Er habe seinen Opfern über mehr als ein Jahrzehnt mehr als die Hälfte ihrer Einkünfte ohne Gegenleistung abgenommen, sie genötigt und auch zur grenzüberschreitenden Prostitution gedrängt. Mildernd konnte nur angerechnet werden, dass die Frauen bereits zuvor als Sexarbeiterinnen tätig waren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.