Sicher war im Ort niemand vor den Beutezügen des 19-Jährigen: Hundeverein, Eishockey- und Sportklub, Kindergarten, Pizzeria oder Hotel – allesamt „Opfer“ aus Premstätten. Erwischt hat es in den Sommerferien auch die Neue Mittelschule in der Gemeinde im Bezirk Graz-Umgebung. Nachdem der Kroate dort einbrach und Beute machte, legte er im Sekretariat Feuer. Der Schaden ging allein dabei in die Hundertausenden Euro.
„Bislang haben Sie ausgesagt, dass Sie dachten, dass nur die Tresore brennen“, hält die Staatsanwältin dem 19-Jährigen am Straflandesgericht vor. Beim Prozess am Freitag gibt er die Brandstiftung offen zu, bekennt sich schuldig: „Ich habe damals schon gewusst, dass sich der Brand ausbreiten kann.“
Feuerwehreinsatz in der Schule
Klar war für die Ermittler: Der Mann wollte mit dem Feuer alle Spuren verwischen. Mit dem vom Einbrecher zuvor aus den Kästen und Schränken geworfenen Papier und weiterem brennbaren Material formte er einen Haufen, platzierte darauf mehrere Streichhölzer sowie Sternenspritzer und entzündete diese. „Eine Ausbreitung des Brandes auf das gesamte Schulgebäude konnte nur durch den Einsatz der Feuerwehr verhindert werden“, heißt es dazu in der Anklage. „Ich möchte mich entschuldigen. In dem Moment damals habe ich nicht daran gedacht, welcher Schaden entstehen kann. Dieser war tatsächlich enorm, die Staatsanwaltschaft hat ihn mit 546.000 Euro beziffert (Brand und Einbrüche). Ausgelöst wurde der Alarm durch die in der Schule installierte Brandmeldeanlage. Die Einsatzkräfte der Feuerwehren Unterpremstätten und Zettling konnten nach einer Stunde „Brand aus“ melden und durch den raschen Löscheinsatz einen noch größeren Schaden verhindern.
Schuldspruch für Brandstifter
Richter Florian Kubin lockt dem Angeklagten ein Motiv heraus: „Am Ende des Tages war es Geld, das ich gebraucht habe“, erklärt der 19-Jährige. Am Ende des Tages wird der Unbescholtene vom Schöffengericht schuldig gesprochen: Zwei Jahre Haft. Sechs Monate davon unbedingt, diesen Teil hat er mit seiner U-Haft bereits abgesessen – er wird enthaftet. Mit auf den Weg bekommt er die Weisung zur Bewährung und zur Arbeitssuche. „Halten Sie sich daran,“ warnt der Vorsitzende, „sonst sitzen Sie wieder“. Die Geschädigten werden mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.