Im Gemeindeamt Schladming landete kürzlich ein Schreiben, das für hochgezogene Augenbrauen sorgte: „Eine Dame hat sich beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) über die Geschwindigkeitsbeschränkungen im Ortsgebiet beschwert“, ließ Bürgermeister Hermann Trinker bei der Gemeinderatssitzung wissen. Unter anderem geht es dabei um die Tafeln an den Ortseinfahrten im Norden und Süden, von Rohrmoos und Ramsau kommend, aber auch in der Erzherzog-Johann-Straße – dort gelten 40 beziehungsweise 30 km/h. Diese Tempolimits werden jetzt vom österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) geprüft.
Wie es dazu kam? Die Frau dürfte im Ortsgebiet 86 km/h gefahren sein und wurde dabei erwischt. Statt die Strafe zu bezahlen, legte sie im Juli 2025 Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein. Dieses prüfte und stellte „Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der zugrunde liegenden Verkehrsregelungen“ fest, informiert Christina Suppan, Leiterin der LVwG-Medienstelle auf Anfrage. So gebe es unter anderem „für dieselben Straßenabschnitte teilweise mehrere Verordnungen unterschiedlicher Behörden, die sich überschneiden“. Zudem werden prinzipiell die fachlichen Grundlagen für die Einführung des 40ers hinterfragt.
„Bedenkliche“ Entwicklung
Für eine solche Überprüfung muss ein Normprüfungsverfahren beim Verfassungsgerichtshof angeregt werden. „Das Verfahren ist seit April 2026 beim VfGH anhängig“, so Suppan weiter. Die Gemeinde wurde im Zuge dessen auch um eine Stellungnahme gebeten. Stadtamtsdirektor Johannes Leitner sieht es gelassen: „Wir sind sehr optimistisch, dass alles berücksichtigt ist und wir alles richtig gemacht haben.“ Die dazugehörigen Verordnungen wurden in den Jahren 2011/2012 erlassen.
Den 40er wie auch den 30er sieht er gerechtfertigt: „Wir haben im Ortsgebiet eine sehr hohe Frequenz, ein Tempolimit ist wichtig – vor allem aus Rücksicht auf Schulkinder, Radfahrer und Fußgänger allgemein.“ Und in Richtung der Beschwerdeführerin sagt Leitner: „Grundsätzlich sollte unser Rechtsstaat schon so funktionieren, dass ich nicht jede Norm und jedes Regulativ hinterfragen muss.“ Dem schließt sich auch Bürgermeister Trinker an: „Ich bin davon überzeugt, dass man sich als Autofahrer an Geschwindigkeitsbeschränkungen halten sollte. Wenn man das nicht tut und sich stattdessen einen Anwalt holt, um das zu bekämpfen, ist das bedenklich.“
Es könnte 50er kommen
Mit einer raschen Beendigung des Verfahrens ist nicht zu rechnen, heißt es von allen Befragten. Was aber würde es bedeuten, wenn der VfGH der Raserin recht gibt und das Tempolimit in Schladming kippt? Einerseits könnte es „Auswirkungen auf das zugrunde liegende Verwaltungsstrafverfahren haben“, sagt Suppan, also die Strafe der Frau zum Beispiel verringern.
Für die Gemeinde würde es andererseits heißen, dass ab diesem Zeitpunkt automatisch ein 50 km/h-Tempolimit herrschen würde. „Und wir würden dann schnellstens an einer neuen Verordnung für eine Rückkehr zu Tempo 40 bzw. 30 arbeiten“, gibt der Ortschef die Richtung vor.